Labels:text | black and white | font OCR: schaffen, das Ver mögen eines Computersabotage anderen dadurch beschadigt, dal (305a StGB) er das Ergebnis eines Datenverar- (1) Wer bei tungsvorgangs durch Daten unrich- rechtswidrig löscht, unbrauchbar macht oder tige Gestaltung des Programms verändert, wird mit Freiheits- oder Einwirkung auf seinen Ablauf strafe bis zu zwei Jahren oder oder durch Verwendung unrich- mit Geldstrafe bestraft. tiger oder unvollständiger Daten (2) Mit Freiheitsstrafe oder sonst durch unbefugte Ein- bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wirkungen auf den Ablauf beein- flußt, wird mit Freiheitsstrafe wird bestraft, wer ( ... ) da- bis zu fünf Jahren oder mit Geld- durch eine Datenverarbeitung strafe bestraft." stort, die für einen Betrieb oder Eine an sich logische Sache: NUI's eine Behorde von wesentlicher b ...